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AGB

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) M.Wiener / M.Rusch Kärcher-Fachhandel, Dällikerstrasse 4, 8105 Regensdorf(Gültig ab 1. Januar 2014 - ersetzt alle früheren Versionen)

 

 


 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind ein integrierter Bestandteil der Offerte, der Bestellung, der Lieferung und der Auftragsbestätigung.

1.2 Für alle vorliegenden und künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen mit Aussendienstmitarbeitern oder Vertretern von KÄRCHER haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich rechtsgültig bestätigt oder wenn der Auftrag stillschweigend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird.

1.3 Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

1.4 Der Liefervertrag für Anlagen gilt als abgeschlossen, wenn KÄRCHER nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme inkl. Pläne schriftlich bestätigt hat. Sofern darin keine speziellen Bedingungen enthalten sind, gelten als Ergänzung auch die Bedingungen der SIA-Norm 118 "allg. Bedingungen für Bauarbeiten".

2. Offertstellung und technische Unterlagen

2.1 Alle unsere Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, verstehen sich freibleibend, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Wir bemühen uns, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.

2.2 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Schemas und dergleichen, sind nur annähernd massgebend; KÄRCHER behält sich die ihr notwendig scheinenden Änderungen vor.

2.3 Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von KÄRCHER und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen aus-schliesslich für die Wartung und die Bedienung benutzt werden, soweit sie von KÄRCHER entsprechend gekennzeichnet worden sind.

2.4 Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben und dürfen unter keinem Titel weder direkt noch indirekt weiter verwendet werden.

3. Umfang der Lieferung

3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung resp. die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

4. Vorschriften am Bestimmungsort

4.1 Der Besteller hat KÄRCHER auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Aus-führung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krank-heits- und Unfallverhütung beziehen.

5. Preis

5.1 Die Preise verstehen sich für die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein, in frei verfügbaren Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Bestellers. 

5.2 Für Versand- und Verpackungskosten berrechnen wir 9.-.sfr. Wir verweisen auf unser spezielles Tarifblatt für Liefer- und Transportbedingungen.

5.3 KÄRCHER behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsgemässen Ablieferung die Lohnansätze, die Materialpreise oder Abgaben und Wechselkurse ändern. Diese Preisanpassung erfolgt entsprechend der zur Zeit gültigen Gleitpreisformel des VSM (Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller).

5.4 Erfolgt die Montage durch Kärcher, ist der Kunde verpflichtet, dass vor Montagebeginn alle bauseitigen Arbeiten ausgeführt sind und die Zufahrt gewährleistet ist. Wird durch Umstände, die nicht bei KÄRCHER liegen, die Montage verzögert oder unterbrochen, wird der Mehraufwand zusätzlich verrechnet.

5.5 Ausdrücklich im Preis nicht inbegriffen sind: Die für Montage notwendigen Bauarbeiten, Gerüste, Hebemittel, sanitäre und elek-trische Installationen, etc. Desgleichen Schalter, Schütze und Betriebsmittel, soweit sie nicht serienmässig zu den Geräten und Anlagen gehören. Notwendige Betriebsmittel, wie z.B. Reinigungsmittel und Betriebsstoffe, etc. werden separat verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von KÄRCHER ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art wie folgt zu leisten:

6.2 Bei Vorauskasse gelten10 Tage netto ab Fakturadatum.wird die Rechnung nicht bezahlt, stornieren wir die Bestellung. Bei Bestellung auf Rechnung: geht der Rechnungsbetrag erst nach 60 Tagen bei uns ein, so verrechnen wir Ihnen einen Verzugszins von 5 % ab Rechnungsdatum.

6.3 Für grössere Beträge ab Fr. 30'000.- und Sonderanfertigungen gelten folgende Bedingungen: 1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft, 1/3 30 Tage netto ab Inbetriebnahme. Ande-re Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Bei Teillieferungen hat die Zah-lung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferung zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald in der Schweiz Schweizerfranken zur freien Verfügung von KÄRCHER gestellt worden sind.

6.4 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ab-lieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die KÄRCHER nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Bean-standungen, Ansprüchen oder von KÄRCHER nicht anerkannten Ge-genforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile feh-len, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.

6.5 Müssen dem Besteller ausnahmsweise verlängerte Zahlungsfristen gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung im Werk noch ausstehen, einen Zins von 6 % zu entrichten.

6.6 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5 % p.a. zu entrichten. Durch die Leistung von Ver-zugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 KÄRCHER behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von KÄRCHER erfor-derlich sind, mitzuwirken und erteilt mit Unterzeichnung des Auftrages KÄRCHER Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Eigentums-vorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, KÄRCHER Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Lieferfrist

8.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfällige Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Werk fertiggestellt ist.

8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

a) Wenn KÄRCHER die Angaben, die sie für die Ausführung der Be-stellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Be-steller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.

b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von KÄR-CHER liegen, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei ei-nem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epi-demien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigwaren und behördlichen Massnahmen.

c) Wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

 

8.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer be-sonderen schriftlichen Vereinbarung.

8.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz der Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

 

8.5 Expresslieferungen: Wir verweisen auf unser spezielles Tarifblatt für Liefer- und Transportbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 


 

8.6 Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 3 Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist KÄRCHER berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandsschäden Rechnung zu stellen.

9. Prüfung und Abnahme der Lieferung

9.1 Der Besteller hat KÄRCHER allfällige Mängel innerhalb von 3 Tagen bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als angenommen.

9.2 KÄRCHER-Geräte und Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind, sofern erforderlich, geprüft (SEV, EMPA, SVGM etc.).

9.3 Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen.

10. Ansichts-, Probe-, Ausstellungs- und Konsignationslieferungen

10.1 Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde. KÄRCHER behält sich jederzeit Verfügungs- und Eigen-tumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts an-deres vereinbart ist, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko zu retournieren. Das Material wird in jedem Fall verrechnet und nach Rücksendung in Originalverpackung gutgeschrieben (vgl. Artikel 17)

11. Lieferung/Nutzen und Gefahr

11.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Lieferung ab KÄRCHER auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die KÄRCHER nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

12. Transport und Versicherung

12.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind KÄRCHER rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zu-sammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lie-ferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Fracht-führer zu richten.

12.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von KÄRCHER abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

13. Montage

13.1 Übernimmt KÄRCHER auch die Montage, so finden die zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen, Allgemeinen Montagebedingungen des VSM Anwendung.

13.2 Werden Pauschal-Montagen vereinbart, so beinhaltet dieser Preis nur das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Material. Zusatzleistungen werden separat nach Aufwand verrechnet. Siehe auch Punkt 5.4.

13.3 Falls KÄRCHER Montagearbeiten zu erbringen hat, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten alle notwendigen Vorarbeiten wie Fer-tigstellung der Bauarbeiten, Fundamente, Zuführung von elektrischen Anschlüssen, usw. sowie eine ausreichende Beleuchtung ausführen zu lassen. Er ist auch verantwortlich dafür, dass KÄRCHER während der vorgesehenen Montagezeit freien und unbehinderten Zugang zum Montageort hat.

14. Rechnung

Der Empfänger hat die Rechnung nach Erhalt sofort zu prüfen. Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

15. Garantiebestimmungen

15.1 Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen. KÄRCHER verpflichtet sich, das Gerät, bzw. alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach seiner Wahl in seinen Werkstätten zu reparieren oder zu ersetzen. Ein Austausch gegen ein neues Gerät oder die Rücknahme mit Rückerstattung des Kaufbetrages ist nicht möglich. Transportierbare Geräte sind uns franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum von KÄRCHER und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen, insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden, sowie für Unkosten und Montagekosten wird wegbedungen. Verpackungen, Aus- und Einbaukosten gehen zu Lasten des Kunden. Fahr- oder Transportkosten werden ab dem vierten Monat nach Inbetriebnahme dem Kunden verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Jeder weitere

Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.

15.2 Die Garantiezeit für Home & Garden-Produkte beträgt 24 Monate. Für alle anderen Geräte 12 Monate, und weitere 12 Monate auf Produktions- und Materialfehler, bei Tag- und Nachtbetrieb 12 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern KÄRCHER auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendi-gung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die KÄRCHER nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit für alle Geräte in jedem Falle spätestens 30 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch KÄRCHER.

15.3 Die Garantiezeit für Ersatzteile beträgt 6 Monate nach Einbau / Ersetzen durch Kärcher oder einen offiziellen Vertragspartner.

15.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von KÄRCHER ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, äussere Einwirkung(en) wie Vandalismus, Naturkatastrophen, Umwelt-einflüsse, Feuer, Witterungseinflüsse, Verwendung von nicht zuvor von KÄRCHER hergestellten oder autorisiertem Zubehör und/oder nicht von KÄRCHER hergestellten oder autorisierten Ersatzteilen, Vornahme von Installationen, Reparaturen oder Um- und Anbauten an Geräten, durch einen von KÄRCHER nicht autorisierten Dritten, sowie infolge anderer Gründe, die KÄRCHER nicht zu vertreten hat.

15.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von KÄRCHER, Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und KÄRCHER den Mangel beheben kann.

15.6 Für Fremdlieferungen übernimmt KÄRCHER die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.

15.7 Garantie: Wir verweisen auf unser spezielles Blatt – Die Hersteller Garantierklärung von Kärcher AG.

16. Haftung

16.1 KÄRCHER hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.

17. Rücknahmen

17.1 Wegen Nichtgebrauchs werden keine Geräte zurückgenommen. Neue und einwandfreie Zubehör- und Ersatzteile werden ausnahmsweise in den drei Folgemonaten ab Lieferung zurückgenommen. Voraussetzungen für eine Gutschrift sind vollständige Angaben des Bestellers über die Lieferdaten (Rechnung Nr., Positionen, etc.). Für retournierte Waren in Originalverpackung erfolgt eine Gutschrift für maximal 80 % des Verrechnungspreises (bei falschen Lieferungen 100 %). Die Gutschrift muss mindestens Fr. 50.- betragen. Bei Rücknahme von Altgeräten, Anlagen und Reinigungsmittelgebinden wird ein angemessener Entsorgungsbeitrag erhoben.

18. Gültigkeit

18.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. An-derslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von KÄRCHER ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

19.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und für KÄRCHER ist der Sitz des KÄRCHER-Fachhandel,Regensdorf

19.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Regensdorf 1.1.2014